Reaktivierung auf eigenen Wunsch

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frazer
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Registriert: 26. Dez 2011, 19:12
Behörde:

Reaktivierung auf eigenen Wunsch

Beitrag von frazer »

Hallo,
Bin seit ca 8 Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Strafvollzug in NRW.
Lt. LBG NRW § 35 gilt ja mittlerweile eine 5 Jahresfrist, bei eigenem Antrag auf Reaktivierung, nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit.
Hat vielleicht Jemand Erfahrung mit dem Verfahren eines solchen Antrags? Evtl. auch bei Überschreitung
der 5 Jahresfrist?

Gruß
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