Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdient??HILFE??

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longjohn
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Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdient??HILFE??

Beitrag von longjohn »

Hallo an alle erstmal...

bin neu hier und bin mir nicht wirklich sicher ob mein anliegen hier her passt, aber ich versuche es einfach mal.

Also es geht um folgendes, ich bin jetzt seit 3 Jahren bei der Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahngruppe tätig. Habe noch 1 Jahr Dienst da ich damals als Soldat auf Zeit für 4 Jahre eingestellt worden bin. Mir wurde eine verlängerung um weitere 4 Jahre angeboten die ich aber abgelehnt hatte. Dennoch würde ich gerne weiter im öffentlichen Dienst arbeiten wollen und habe mich für den Beamten im allgemeinem Vollzugsdienst entschieden. Ich habe viel im Internet gesurft und mich über diesen Beruf informiert, aber konnte nichts finden in Bezug auf Bewerbung.

Daher ist meine Frage ob hier eventuell jemand weiss wie so eine Bewerbung aussehen sollte, was dort noch alles beigefügt werden kann/soll und was mich so im allgemeinen alles erwarten würde.

Wäre echt super wenn ich einige hilfreiche Informationen kriegen würde.
Danke schonmal für eure Zeit und noch einen schönen Abend

Mfg


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longjohn
Beiträge: 2
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Beitrag von longjohn »

@tete: Danke für denn link, war sehr hilfreich...

Aber eine frage hätte ich noch. Ich hatte mal ein Strafverfahren wegen RAUB, dieser wurde aber nach dem Jugendstrafverfahren behandelt und ich musste 200 Euro an den Kläger und 300 Euro an die Brücke e.V zahlen. Ich habe gehört das angeblich so etwas nicht im Polizeiführungszeugnis eingetragen wird und ich deshalb dies auch nicht angeben muss. Ist dies so richtig?? Und falls ich es doch angeben muss, kann ich dann damit rechnen das meine Bewerbung gleich wieder zurück geschickt wird??

...eine Erklärung , ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Wie soll ich diesen Satz verstehen??

Danke für Eure Zeir
Admin
Admin
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Beitrag von Admin »

Wegen Doppel-Thread verschoben:
Greg0r hat geschrieben:Hallo,
wie genau deine Bewerbung aussehn soll würde ist immer schwer zu sagen. Es gibt aber über den BfD Kurse zum Thema öffentlicher Dienst und Bewerbungskurse in der Richtung. Musste mal in die gelben Heften schauen oder deinen Berater fragen. Dort kann man auch mit Profis über seine Bewerbungmappe sprechen, wie sie ist, was besser sein muss usw. Wichtig ist, das du auch ein paar Scheine, PC Kurse, ADA Schein usw mit reinpacken kannst, so das man sieht, du hast dich wärend deiner Dienstzeit auch privat weitergebildet und nicht nur abends das süße Leben genossen ;-) hast
Vieleicht findest du hier weitere Anregungen http://www.uni-protokolle.de/foren/ hoffe wird hier mit einem anderem Forum nciht gleich krumm genommen.

Gruß
wesermeister
Beiträge: 80
Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
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Beitrag von wesermeister »

longjohn hat geschrieben:@tete: Danke für denn link, war sehr hilfreich...

Aber eine frage hätte ich noch. Ich hatte mal ein Strafverfahren wegen RAUB, dieser wurde aber nach dem Jugendstrafverfahren behandelt und ich musste 200 Euro an den Kläger und 300 Euro an die Brücke e.V zahlen. Ich habe gehört das angeblich so etwas nicht im Polizeiführungszeugnis eingetragen wird und ich deshalb dies auch nicht angeben muss. Ist dies so richtig?? Und falls ich es doch angeben muss, kann ich dann damit rechnen das meine Bewerbung gleich wieder zurück geschickt wird??

...eine Erklärung , ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Wie soll ich diesen Satz verstehen??

Danke für Eure Zeir
Hallo!

Hol Dir mal eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZRG, sollte dort nichts drinstehen, brauchst Du nichts zu offenbaren (zu mindest rechtlich nicht, moralisch ist das natürlich eine andere Sache).

Wie alt warst Du denn bei Deiner Tat?
Vielleicht wurde es nur in des Erziehungsregister eingetragen, dieses wird mit dem vollendeten 21 Lebensjahr gelöscht.

Gruß
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
egyptwoman
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Re: Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdient??HILF

Beitrag von egyptwoman »

Soviel mir bekannt ist, werden Jugendstrafen wie auch schon wesermeister geschrieben hat mit 21 Jahren gelöscht. Bei dir handelt es ja auch noch um eine geringe Geldstrafe und nicht um einen Aufenthalt in nem Jugendarrest oder Jugendhaftanstalt. Somit bist du auch nicht vorbestraft, was wiederum heißt das dies im Führungszeugnis nicht auftaucht. Ich persönlich würde das bei einer schriftlichen Bewerbung nicht angeben. Solltest du bei einem persönlichen Gespräch befragt werden, kannst du ja selbst entscheiden ob du die Frage beantwortest.
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