Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Hier kann man Fragen stellen die nichts mit Beamten & Co. zu tun haben.

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Baumschubser
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Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Baumschubser »

Vielleicht arbeitet ja jemand beim Nachlassgericht und kennt sich mit solchen Sachen aus:

Ich hab ein paar Probleme mit einer uralten Erbsache. Kurz zum Sachverhalt:

2013 erhielt ich vom Nachlassgericht ein Schreiben, wonach bei der Flurbereinigung ein Grundstück gefunden wurde, zu dem seinerzeit nicht alle Erben ermittelt worden. Die letzten bekannten Eigentümer lt. Grundbuch sind 1945 und 1946 verstorben, meine Urur-Großeltern. Mein Großvater hat 1948 mit Erbschein das Erbe vermutlich ohne Wissen über dieses Grundstück angetreten, ebenso mein Vater 1990. Der ist 2000 verstorben, womit ich in der Erbreihenfolge dran bin. Das Nachlassgericht schrieb uns 2013, dass wir innerhalb 6 Wochen das Erbe für mich und meine Kinder ausschlagen können, was wir natürlich auch gemacht haben. Grund war, dass es ca. 50 Personen auf der Erbenliste gibt und es sich um ein gut 1500m² großes Stück Acker handelt, wo heute eine Autobahn drüber geht. Auf den ganzen Nerv hatte ich keine Lust.

Heute erhalte ich vom selben Nachlassgericht ein Schreiben, wonach diese Ausschlagung wirkungslos sei, da das Erbe ja allgemein angetreten wurde. Da fühle ich mich aber gewaltig veralbert, da ich nicht unerhebliche Notarkosten für die nun sinnlose Ausschlagung hatte und ggf. weitere Kosten auf mich zukommen.

Was nun? Hat jemand nen Tipp für mich?
Varetek
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Varetek »

Ich bin nun kein Profi, aber irgendwie klingt das etwas verworren. Wieso hast du einen Notar mit der Ausschlagung beauftragt? Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte ist das lediglich in BW zwingend, ansonsten geht man zum zuständigen Amtsgericht, lässt den Rechtspfleger ein Schriftstück aufsetzen und gut ists.

Was meint das Gericht mit "da das Erbe ja allgemein angetreten wurde"? Habt ihr euch z.B. am Mobiliar bedient, oder ein Konto geräumt? Man kann eine Erbschaft auch durch "konkludentes Verhalten" antreten.
Auch eine teilweise Ausschlagung ist nicht ohne weiteres möglich (Konto ja, Grundstück nein). Das ginge meines Wissens nur, wenn z.B. dein Bruder explizit dieses Grundstück vererbt bekommen hat, selbst ausschlägt und es anschließend dir zufallen würde. Dann könntest du deinen Teil des Erbes antreten, den Anteil deines Bruders betreffend aber ausschlagen.

Und mal zum Grundstück: Was meinst du mit "50 Personen auf der Erbenliste"? Die gesetzliche Erbfolge setzt Kinder des Erblassers und deren Nachkommen in die "1. Ordnung". Innerhalb dieser Ordnung geht es dann nach "Abstammungs-Reihenfolge", also zuerst Kinder, dann Enkelkinder, dann Urenkel etc.. Das bedeutet für deinen Fall, dass nur du und deine Geschwister erben und das werden doch keine 50 Personen sein?!

Ich finde "Acker, über den eine Autobahn führt" übrigens nicht uninteressant. Klar, eine direkte Verwendung wird man dafür nicht haben, aber es wäre mehr als interessant zu erfahren, wer denn "damals" an den Bund verkauft hat. Oder anders herum: Was stünde dir als Erben heute noch zu (ggf. inkl Zins seit "annodazumal"). Und andersherum belastet einen so ein Stück Acker doch auch nicht (klein genug, um nicht direkt in der Genossenschaft zu landen ist es ja ^^). Ich würde da an deiner Stelle einfach freundlich nicken und anfangen zu recherchieren ;-)

Übrigens: Den Notar ggf. in Regress nehmen und die Kohle wiederholen, wenn der Mist gebaut haben sollte. Dafür haben die Jungs ja eine Berufshaftpflicht.
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Baumschubser
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Baumschubser »

Ja, es ist richtig, das Erbe von meinem Vater habe ich angetreten, ebenso die Generationen vorher jeweils. Alle wahrscheinlich ohne Wissen um dieses Flurstück. Also ist es so, wenn da irgendwann nochmal was gefunden wurde, erbt man das automatisch nachträglich noch?

50 Leute deshalb, weil diese Leute 6 Kinder hatten. Im Rahmen der Flurbereinigung wurde festgestellt, dass seinerzeit nur von 2 Kindern die Erblinie verfolgt wurde, jetzt hat man also alle Erben der anderen 4 Kinder ermittelt bzw. dies versucht. Wieviele Urur-Enkel da jetzt vorhanden sind, kann sich jeder denken. Ob es da Testamente gab, ob etwas speziell an bestimmte Leute vererbt wurde oder allgemein, weiß ich nicht.

Das Land ist irgendwann in LPG-Eigentum übertragen worden, ist also Teil eines gigantischen Ackers gewesen ab dem Zeitpunkt. Nach dem Mauerfall hat irgendein Anwalt wohl die Verwaltung übernommen für diesen Acker, hat den verpachtet und damit sicher auch Gelder eingenommen. Ob an die Erben der bekannten 2 Kinder daraus was ausbezahlt wurde, weiß ich nicht. Theoretisch würde mir hier auch noch was zustehen.

Einen Notar habe ich deshalb beauftragt, weil ich in Sachsen wohne, das Grundstück aber 270km entfernt in Sachsen-Anhalt liegt. Die Notarkosten waren also geringer, als die Fahrtkosten dorthin.

Ich bin übrigens erst durch die Ausschlagung des Erbes durch meine Mutter vom Gericht benachrichtigt worden. Das ist ja auch wieder total komisch, da es ja um eine Erbsache aus der Linie meines Vaters geht.

Ich weiß übrigens auch nicht, wer aktuell Eigentümer des Flurstücks ist. Normal müsste der Bund uns das ja abkaufen. Bei rund 1500qm wird da kein Vermögen bei rausspringen (zumal bei der Menge der Erben), aber es müssen ja mal saubere Verhältnisse her. Immerhin wurde die Autobahn vor über 15 Jahren da drüber gebaut.

Mich nervt das alles nur. Ich übertrage meinen Erbteil daran gerne für einen symbolischen Euro an den ersten Interessenten.
Torquemada
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Torquemada »

Warte doch einfach ab.
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Baumschubser
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Baumschubser »

Das ist im Prinzip richtig. Ich habe andererseits aber auch keinerlei Lust, da am Ende vielleicht noch Geld zahlen zu müssen für den ganzen Verwaltungskram. Ich habe an diesem Flurstück keinerlei Interesse, von mir aus kann meinen Anteil der Bund geschenkt haben.
Varetek
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Varetek »

Baumschubser hat geschrieben:Ja, es ist richtig, das Erbe von meinem Vater habe ich angetreten, ebenso die Generationen vorher jeweils. Alle wahrscheinlich ohne Wissen um dieses Flurstück. Also ist es so, wenn da irgendwann nochmal was gefunden wurde, erbt man das automatisch nachträglich noch?
Im Prinzip ja. Sofern sich das allerdings insgesamt nachteilig auf das Erbe auswirkt (z.B. ein stark verseuchtes Grundstück, dessen Aufarbeitung mehr Geld verschlingt, als geerbt wurde), sollte es möglich sein die Erbschaft im Nachhinein noch anzufechten (Ausnahme: Steuerschulden (natürlich! :D)).
50 Leute deshalb, weil diese Leute 6 Kinder hatten. Im Rahmen der Flurbereinigung wurde festgestellt, dass seinerzeit nur von 2 Kindern die Erblinie verfolgt wurde, jetzt hat man also alle Erben der anderen 4 Kinder ermittelt bzw. dies versucht. Wieviele Urur-Enkel da jetzt vorhanden sind, kann sich jeder denken. Ob es da Testamente gab, ob etwas speziell an bestimmte Leute vererbt wurde oder allgemein, weiß ich nicht.
Das wird dann tatsächlich haarklein aufgeschlüsselt. Das Gericht schaut sich die jeweiligen Erbschaften an und rechnet das um. Haben jetzt z.B. die beiden bekannten Kinder damals 50:50 geerbt, die anderen 4 aber nichts, ergibt sich daraus ein Pflichtteilsanspruch von jeweils 1/6. Hat nun jeder von denen 2 Kinder gehabt, beliefe sich der Anteil in der Generation deines Vaters nur noch auf 1/12 pro Erbfall und in deiner Generation auf 1/24. Da dürfte natürlich summenmäßig bei einem Acker nicht viel an Wert verbleiben :D
Aber wie hier schon geschrieben wurde: Abwarten, vielleicht sind einige dieser Erblinien ja bereits "ausgestorben".
Das Land ist irgendwann in LPG-Eigentum übertragen worden, ist also Teil eines gigantischen Ackers gewesen ab dem Zeitpunkt. Nach dem Mauerfall hat irgendein Anwalt wohl die Verwaltung übernommen für diesen Acker, hat den verpachtet und damit sicher auch Gelder eingenommen. Ob an die Erben der bekannten 2 Kinder daraus was ausbezahlt wurde, weiß ich nicht. Theoretisch würde mir hier auch noch was zustehen.
Vermutlich eher nicht. Den Anspruch hätten allenfalls die Geschwister geltend machen können, da du zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht Erbe warst. Im Übrigen dürfte der Anspruch heute bereits verjährt sein.
Einen Notar habe ich deshalb beauftragt, weil ich in Sachsen wohne, das Grundstück aber 270km entfernt in Sachsen-Anhalt liegt. Die Notarkosten waren also geringer, als die Fahrtkosten dorthin.
Sehr witzige Denke, aber das können dann ja keine "nicht unerheblichen" Kosten gewesen sein. Du magst zwar tatsächlich einen Anspruch gegenüber diesem Notar haben (der hätte das wissen sollen), aber ob du nun wegen 100 Euro klagen möchtest, wäre fraglich.
Ich bin übrigens erst durch die Ausschlagung des Erbes durch meine Mutter vom Gericht benachrichtigt worden. Das ist ja auch wieder total komisch, da es ja um eine Erbsache aus der Linie meines Vaters geht.
Deine Mutter beerbt nach der gesetzlichen Erbfolge zu 50% deinen Vater (wenn die beiden verheiratet waren). Das bedeutet ihr gehörten anschließend 1/24 des Ackers (Die Hälfte seines 1/12 Anteils), während dir und deinen Geschwister in dem Moment ebenfalls 1/24 zugefallen ist. Wenn du also 3 Geschwister hast, hat 2000 jeder von euch 1/96 des Grundstücks, bzw. knapp 16qm Acker geerbt :mrgreen:
Ich weiß übrigens auch nicht, wer aktuell Eigentümer des Flurstücks ist. Normal müsste der Bund uns das ja abkaufen. Bei rund 1500qm wird da kein Vermögen bei rausspringen (zumal bei der Menge der Erben), aber es müssen ja mal saubere Verhältnisse her. Immerhin wurde die Autobahn vor über 15 Jahren da drüber gebaut.

Mich nervt das alles nur. Ich übertrage meinen Erbteil daran gerne für einen symbolischen Euro an den ersten Interessenten.
Verstehe ich gut. Der Bund wird das allerdings damals schon gekauft haben, aber halt von den beiden bekannten Erblinien. An die müsstest ihr euch nun mit eurem Anspruch richten. Da das Grundstück auf Basis der damaligen Datenlage in Gänze an den Bund verkauft wurde, steht euch nur ein Anteil des Kaufpreises an Geld zu.

Du hast 3 Möglichkeiten:

1) Du lässt das Gericht einfach machen, ignorierst den Vorgang und lässt den Kram verjähren
2) Du recherchierst den Wert/die Kaufsumme des Ackers und forderst von den bekannten Erblinien deinen Anteil
3) Du versuchst das Erbe nachträglich anzufechten (dürfte kaum sinnvoll sein)
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Baumschubser
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Baumschubser »

Es gibt noch eine 4. Variante. Ich verzichte auf mein Eigentum, damit fällt mein Anteil an den Fiskus. §928 BGB.

Ich habe heute zumindest so viel rausbekommen, dass das Flurstück schuldenfrei ist. Es hat wohl keinen Kauf durch den Bund, sondern eine Abfindung in Grund und Boden gegeben. Also ein anderes Flurstück. Eine Grundbuchbereinigung ist nie durchgeführt worden, da bis heute nicht alle Erben ermittelt wurden und das Grundbuchamt generell eine Berichtigung wegen Aufwand und Nutzen verweigert. Nicht nur in diesem, sondern in 1000 ähnlich gelagerten Fällen.
Varetek
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Varetek »

Diese 4. Option steht dir allerdings nur offen, wenn du lt. Grundbuch (Mit-)Eigentümer des Grundstückes bist. Da aber genau das ja dein aktuelles Problem darstellt, hilft dir der §928 nicht weiter.

Ich denke deine einzige Option momentan ist Abwarten und gucken, was sich ergibt. Machen kannst du momentan ohnehin nicht viel. Also mach dir keinen Stress und leg die Füße hoch.
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Baumschubser
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Baumschubser »

Stimmt, da hast du Recht. Man kann nur auf das verzichten, was bereits eingetragen ist. Und es scheint außerdem ein Problem bei nur Miteigentum zu geben. Da kann der Fiskus die Annahme verweigern.

Also abwarten, ich glaub nicht, dass das zu meinen Lebzeiten noch abgeschlossen wird. Was anderes bleibt mir leider nicht übrig. Da das Amt für Flurbereinigung und blabla nun heute durch mich erfahren hat, dass die Erbausschlagung nichtig ist, müssen die nun wieder alles auf Null setzen, da ja inzwischen ohne uns Verwaltungsvorgänge stattgefunden haben. Nun müssen wir zunächst an alledem erst wieder beteiligt werden. Etwaige Eintragungen irgendwo sind allesamt hinfällig und müssen um unsere Namen ergänzt werden. Aber mal ehrlich, normal ist das alles nicht mehr.
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Varetek »

Eigentum und der "Schutz" dessen ist eben ein hohes Gut hierzulande. In deinem Fall natürlich im Grunde lächerlich der ganze Aufstand, aber stell dir vor es ginge um 1500qm Bauland in der Münchener Innenstadt :D
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Baumschubser
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Baumschubser »

Auch das stimmt, aber wenn jemand bekundet, ein offensichtlich unbelastetes Grundstück einfach nur verschenken zu wollen, dann kann das doch nicht unmöglich sein. Ich kann ja nichtmal verkaufen, eigentlich auch nicht vererben, weil ich nicht im Grundbuch stehe. Auch mein Vater stand nie drin und mein Großvater auch nicht. Und die weigern sich, die notwendige Eintragung vorzunehmen. Ich würde meinen Anteil ja einer Tante schenken (Miterbe), die deutlich mehr Wert auf den Acker legt, aber auch das kann ich nicht.
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Re: Erbausschlagung wird nicht anerkannt

Beitrag von Varetek »

Soweit du das bisher dargestellt hast, können die das derzeit gar nicht korrigieren/eintragen, da ihnen noch nicht alle Daten vorliegen. Was sollten sie reinschreiben "Gehört Baumschubser zu X%, wobei X durch eine noch zu ermittelnde Erbfolge bestimmt wird"?

Ich bin, wie gesagt, nicht vom Fach, aber meiner Einschätzung nach wird das ähnlich laufen, wie bei tendenziell überschuldeten Erbschaften: Das nennt sich "gerichtliches Aufgebotsverfahren". Dabei wird den potentiellen Gläubigern durch öffentlichen Aushang die Erbschaft bekannt gegeben, woraufhin diese sich binnen einer 6-Wochen Frist melden müssen. Ist diese Frist verstrichen, können etwaige Forderungen nur noch die Erbmasse selbst betreffen, nicht aber das sonstige Vermögen des Erben (du würdest andernfalls komplett haften). Analog dazu gibt es das "Erbenaufgebot" mit - in der Regel - längeren Fristen (paar Monate). Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat, verwirkt seinen Erbteil und anschließend kann das Erbe unter den bekannten Erben aufgeteilt werden.

Sobald das geschehen ist, solltest du mit einem Erbschein eine entsprechende Eintragung im Grundbuch erreichen können, um anschließend z.B. über den 928 das Ganze wieder herzugeben. Ich denke aber die praktikablere Lösung wäre es, wenn du dich mit deinen Mit-Erben einfach vorab einigst und ihr das Grundstück im Zuge der Umschreibung gleich an einen von euch übertragt, oder direkt an den lokalen Landwirt, der da momentan drumherum pflügt (Entweder gegen entsprechende Zahlung oder halt im Wege der Schenkung).
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