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schriftlich eingereicht werden NEU!!!!!

Verfasst: 11. Jan 2013, 17:46
von defraubeckham
Ihr wisst ja es geht um den Nachweis an den Schornsteinfeger.

Ich habe ein Gesetz gefunden (Schornsteinfegerhandwerksgesetz)

§4:

Die ausgefüllten Formblätter sind den Eigentümern zu übergeben oder in deren Auftrag direkt an die
jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Bezirksschornsteinfegermeister zu übermitteln.



Also kann ich doch die Fremdfirma beauftragen den Nachweis zu übermitteln.
Übermitteln ist was? Brief, Fax, eingesannter Nachweis per Mail????????

Re: schriftlich eingereicht werden

Verfasst: 12. Jan 2013, 02:56
von egyptwoman
Kommt drauf an worum es sich handelt. In aller Regel heißt das aber das Original mit Originalunterschrift ist einzureichen, sollte es zeitlich nicht reichen kann man nachfragen ob erstmal ein Fax oder E-Mail mit gescanntem Anhang möglich ist und das Original schnellstens nachgereicht wird.

egyptwoman

Re: schriftlich eingereicht werden

Verfasst: 12. Jan 2013, 10:15
von defraubeckham
Ich meine diesen Nachweis den man jetzt an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geben muss wenn mann einen "Anderen Schorni" nimmt.

Um wirklich sicher zu gehen das dieser Nachweis dann beim bev. Bezirksschorni ankommt muss ich ja dann Einschreiben mindestens Einwurf machen und bei dreimaliger Reinigung des Kamins im Jahr wäre das dann dreimal zu senden.

Dachte Fax oder einscannen und Mail würde ausreichen....

Re: schriftlich eingereicht werden

Verfasst: 12. Jan 2013, 12:45
von defraubeckham
wie geht De-Mail?