schriftlich eingereicht werden NEU!!!!!
Verfasst: 11. Jan 2013, 17:46
Ihr wisst ja es geht um den Nachweis an den Schornsteinfeger.
Ich habe ein Gesetz gefunden (Schornsteinfegerhandwerksgesetz)
§4:
Die ausgefüllten Formblätter sind den Eigentümern zu übergeben oder in deren Auftrag direkt an die
jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Bezirksschornsteinfegermeister zu übermitteln.
Also kann ich doch die Fremdfirma beauftragen den Nachweis zu übermitteln.
Übermitteln ist was? Brief, Fax, eingesannter Nachweis per Mail????????
Ich habe ein Gesetz gefunden (Schornsteinfegerhandwerksgesetz)
§4:
Die ausgefüllten Formblätter sind den Eigentümern zu übergeben oder in deren Auftrag direkt an die
jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Bezirksschornsteinfegermeister zu übermitteln.
Also kann ich doch die Fremdfirma beauftragen den Nachweis zu übermitteln.
Übermitteln ist was? Brief, Fax, eingesannter Nachweis per Mail????????