Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

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Sanja1992
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Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Sanja1992 »

Hallo, ich hoffe gleich zu Anfang, dass mir jemand helfen kann...

Zu meiner Person: Ich bin 23 Jahre alt und bin ab dem 22. Februar 2016 Polizeikommissar auf Widerruf/ Anwärter im Land Hessen. Hinzu kommt, dass ich ein Kind habe und eine Verlobte. Sind leider noch nicht verheiratet, allerdings wohnen wir zusammen.

Nach nun unzähligen Telefonaten mit den verschiedensten Stellen werde ich hier nun den letzten Versuch wagen. WIE IST DAS MIT DEM FAMILIENZUSCHLAG? Die einen meinen man bekommt nur für das Kind einen, die anderen man bekommt für die Freundin mit einen, da es doch ein eheähnlicher Haushalt ist... Nun die Meinungen driften auseinander, allerdings bräuchte ich etwas fundiertes, da ich sonst ungern meine Nebentätigkeit kündigen möchte, da wir auch irgendwie auf das Geld angewiesen sind, wenn der Familienzuschlag wegfallen sollte...

Ich hoffe es ist jemand mit so einer Lage vertraut oder vielleicht hat das jemand selbst durchlebt. Ich freue mich über jeden Rat, den ihr mir mitteilen könnt. :)
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Torquemada »

Sanja1992 hat geschrieben:
Zu meiner Person: Ich bin 23 Jahre alt und bin ab dem 22. Februar 2016 Polizeikommissar auf Widerruf/ Anwärter im Land Hessen. Hinzu kommt, dass ich ein Kind habe und eine Verlobte. Sind leider noch nicht verheiratet, allerdings wohnen wir zusammen.

Nach nun unzähligen Telefonaten mit den verschiedensten Stellen werde ich hier nun den letzten Versuch wagen. WIE IST DAS MIT DEM FAMILIENZUSCHLAG? Die einen meinen man bekommt nur für das Kind einen, die anderen man bekommt für die Freundin mit einen, da es doch ein eheähnlicher Haushalt ist...

Mit wem hast du denn die "unzähligen Telefonate" geführt?
Bei der Einstellung hilft dir deine Personalstelle sicherlich gerne weiter. Denn du beantragst einen Familienzuschlag und dein Fall wird sicherlich von einem kompetenten Sachbearbeiter bearbeitet werden.

Anwärter mit Lebengefährtin und Kind sind nicht so selten.

http://www.beamtentalk.de/post46786.htm ... lag#p46786
Sanja1992
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Sanja1992 »

Ich habe mit 2 verschiedenen Sachbearbeitern der Bezügestelle gesprochen und in Verwaltungen angerufen, sprich Wiesbaden und Gießen...

Aber vielen Dank für den Link und ja ich dachte ich werde vor Beginn mich etwas schlauer machen können, da ich ja wissen muss, wie ich den Unterhalt von der Familie bestreite... Ob da notfalls noch ein Minijob angenommen werden muss...
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Mikesch
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Mikesch »

Aus der Hüfte geschossen...

Familienzuschlag gibt es nur für Verheiratete, für Kind nur, wenn Du auch das Kindergeld beziehst und das Sorgerecht hast...
Auch ein Link: http://www.beamtenbesoldung.org/web-lin ... chlag.html

Private Meinung:
Wer sich durch eine Nichtheirat eine leichte Ausstiegsmöglichkeit aus der Verantwortung und Versorgung einer Familie herausstehlen kann, dem steht auch nicht die besondere Alimentation einer Familie zu.
Eine Verlobung (ein Versprechen) ist rechtlich so gut wie nichts, ebenso wenig ein gemeinsamer Haushalt, beides kann einfach so beendet werden.
Eine solche Lebensform beinhaltet eine einfache Trennung, eine Gleichstellung mit einer legalisierten Ehe mit deren Konsequenzen würde einen ungerechtfertigten Vorteil dar stellen.

Entweder Du genießt den Schutz der Ehe und der besonderen Alimentation oder hast die Freiheit des Beendens. Die finanziellen Vorteile einer Ehe ausnutzen zu können ohne aber deren Nachteile in Kauf zu nehmen, halte ich für verquer und für ungerechtfertigt.
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Sanja1992
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Sanja1992 »

Damit das im Forum hier nicht falsch aufgefasst wird muss ich dazu schreiben, dass das Fehlinformationen sind.

Was man persönlich findet und nicht sei dahingestellt. Ich finde auch es läuft vieles schief, allerdings tut sich deshalb auch nichts. Die traditionelle Heirat finde ich übrigens auch veraltet und aus meiner Sicht sind die Vorteile, die dadurch zu genießen sind, ziemlich unfair der Bevölkerung, die nicht verheiratet ist.

Nun ja ich hatte mich schlau gemacht und auch die Anträge zu Hause vorliegen. Auch Seitens meines Anwaltes habe ich mir hierbei Unterstützung geholt.

Nun zum Thema: Die Gesetzgebung sieht vor, dass jeder, der berechtigt ist Kindergeld zu beziehen, Familienzuschlag für das Kind beanspruchen darf. Soweit war ja auch alles richtig. Und kommt allerdings der etwas schwierige Teil. Wenn man NICHT verheiratet ist, allerdings im selben Haushalt wohnt und hinzu sich gemeinsam um das Kind kümmert und dazu noch der/ die Lebensgefährte/ -in auf einen angewiesen ist, so steht einem auch der andere Teil des Familienzuschlags zu!

Wobei es auch so ist, dass wenn man ein Kind hat und sich gemeinsam darum kümmert, dann kann man sich auch nicht so schnell der Verantwortung entziehen. Werder dem/ der Freund/ -in, noch dem Kind. Deshalb halte ich die Aussagen für sehr anfechtbar. Trotzdem einen herzlichen Dank für die Mühe des Posts!
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Bananen-Willi
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Bananen-Willi »

Einfacher und für dich zutreffender als https://hbs.hessen.de/irj/servlet/prt/p ... 22222,true wird es dir wohl keiner erklären können. Dieser ellenlange Link lädt ein Informationsblatt zum Familienzuschlag von der Webseite der Hessischen Bezügestelle herunter, nach 20 Sekunden googeln gefunden.

Ist zwar für Ungeübte etwas schwierig beschrieben, aber mit ein wenig Logik und einem Taschenrechner kannste dir selbst ausrechnen, ob dir ein Familienzuschlag Stufe 1 zusteht oder nicht.

PS: wenn der Direktdownload zu unsicher erscheint, kann der DL auch selbst hier von der Website gestartet werden: https://verwaltung.hessen.de/irj/HBS_In ... eb4aa0e2e3
reslhed
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von reslhed »

Hallo Sanja 1992,

der Familienzuschlag für hessische Beamtinnen und Beamten ist in § 43 des Hessischen Besoldungsgesetzes geregelt (falls Sie nachlesen möchten).
Ihrer Darstellung entnehme ich, dass Sie mit Ihrer Freundin, also der Mutter Ihres Kindes, und Ihrem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Ich gehe außerdem einmal davon aus, dass Ihre Freundin nicht ebenfalls Beamtin im öffentlichen Dienst ist? Wichtig für Ihren Familienzuschlag ist demnach, dass Sie Ihr Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben - Ihre Freundin ist formal gesehen sozusagen unwichtig. Ihre familiäre Konstellation ist in § 43 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 des Hessischen Besoldungsgesetzes zu finden.

Danach, denke ich, steht Ihnen der Familienzuschlag der Stufe 2 zu, zusammen 229,91 Euro. (Die Beträge sind auf der Internetseite der Hess. Bezügestelle zu finden, wie mein Vorforist schon mitgeteilt hat). Die Stufe 2 setzt sich zusammen aus der Stufe 1 (=123,92 Euro) und dem Kinderanteil für das Kind (105,99 Euro). Damit erhalten Sie den gleichen Familienzuschlag, den auch Verheiratete mit Kind erhalten würden. Dies liegt daran, dass Sie Ihr Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Denn die Stufe 1 erhalten auch nicht verheiratete Beamtinnen oder Beamte, wenn sie eine Person in ihren Haushalt aufgenommen haben, für ihren Unterhalt sorgen und sie "gesetzlich oder sittlich" auch zu deren Unterhalt und Hilfe verpflichtet sind. Die Person darf nicht über eigene Mittel für den eigenen Unterhalt verfügen. Diese Grenze liegt beim 6-fachen des Betrages der Stufe 1, also 6 x 123,92 € = 743,52 €. Ihr Kind haben Sie in Ihren Haushalt aufgenommen, Sie sind Ihrem Kind gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, und Geldmittel von dritter Seite, die dem Unterhalt des Kindes dienen und die 743,52 € übersteigen, stehen, wie ich vermute, nicht zur Verfügung. Wenn dies alles so zutrifft, ergibt dies die Stufe 2 des Familienzuschlages.

Mehr würden Sie auch als verheirateter Beamter nicht bekommen, weshalb es in diesem Zusammenhang müßig ist, über Vor- oder Nachteile von Ehe zu diskutieren. Jedem das Seine :D

Damit Ihre Bezügestelle für Sie die (hoffentlich) richtige Entscheidung treffen kann, empfiehlt es sich, alle diese Angaben auf dem Formblatt zur Erklärung des Familienzuschlags anzugeben. Jedes Detail ist da wichtig. Wichtig ist auch, ob Ihre Freundin ggf. auch als Beamtin beschäftigt ist oder nicht. Bei meinem Beitrag bin ich davon ausgegangen, dass Ihre Freundin NICHT Beamtin ist. Sonst wäre alles ein wenig komplizierter (aber bestimmt auch lösbar).

Ich hoffe, ich habe Sie mit meinem langen Text nicht verschreckt, kürzer ging nicht.
Viele Grüße und viel Erfolg bei Ihrer neuen Ausbildung!
Sanja1992
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Sanja1992 »

Ich danke Ihnen für die gründliche Ausführung Ihrer Antwort. Alle Ihre Annahmen haben gepasst. Die Formblätter habe ich so auch abgegeben und hoffe, dass da alles richtig und verständlich ist. Und die Länge hat mich nicht verschreckt, sondern eher gefreut, da ich mit jedem Satz bestätigt wurde.

Danke noch einmal. :)
Torquemada
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Torquemada »

Und dann bitte nicht vergessen, dass nach einer eventl. Heirat später ab einer bestimmten Einkommensgrenze (analog älterer A11) das Kind privat versichert werden muss.

http://www.lohn-info.de/krankenversiche ... erung.html
Sanja1992
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Re: Familienzuschlag Anwärter nichteheliches Kind?

Beitrag von Sanja1992 »

Naja gut gerade in Hessen ist das mit A11 so eine Sache. Aber die Heirat ist schon geplant aber erst kurz vor dem Ende des Studiums. Trotzdem vielen Dank für die Information.
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