Zwangspensionierung/Frühpensionierung

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Buzzi
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Buzzi »

Torquemada hat geschrieben:
Buzzi hat geschrieben: Sobald die Zuruhesetzungs-Absicht schriftlich vorliegt (ein Rechtsbehelf muss enthalten sein), hast Du 4 Wochen Zeit einen Widerspruch einzulegen.
Diese Aussage ist einfach falsch. Hier im Forum dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Die Absicht, einen Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzten weird nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Dies erfolgt erst mit der Verfügung der Zurruhesetzung.

Das Geschreibsel zur Versorgungshöhe hat auch keine Grundlage. Ich habe den irreführenden Beitrag von Buzzi den Mods gemeldet.

Gerade wegen der in der Behörde ablaufenden Vorgänge ist eine Beratung durch den Fachanwalt dringend zu empfehlen.
Auch die Behauptung von Buzz, hier würde die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage für eine Beratung machen, ist fahrlässig und ohne Substanz.
Achtung !!!
Das habe ich gerade hinter mir, so steht es auch im Gesetz. Auf welcher Grundlage behauptest Du das?
Buzzi
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Buzzi »

Nein! Bei mir jedenfalls nicht.

§ 34 (LBG NRW)
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
(1) Hält die dienstvorgesetzte Stelle nach Einholung eines amtlichen Gutachtens der unteren Gesundheitsbehörde den Beamten für dienstunfähig, so teilt die dienstvorgesetzte Stelle dem Beamten oder seinem Vertreter unter Angabe der Gründe mit, dass seine Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt sei. Der Beamte oder sein Vertreter kann innerhalb eines Monats gegen die beabsichtigte Maßnahme Einwendungen erheben.

Dem gemäß lief meine Angelefgenheit ab. Zunächst kam ein Schreiben in dem die Absicht zur Versetzung beschrieben war, ebenso ein Rechtsbehelf, dass gegen die Absicht innerhalb 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Pünktlich kam eine Ablehnung des Widerspruchs und die Vesetzungs-Urkunde in den Ruhestand und nach weiteren 4 Wochen die Versorgung durch die Beamtenkasse. Gegen die Urkunde gibt es keinen Widerspruch mehr, dann kann man noch am Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Torquemada
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Buzzi hat geschrieben:Nein! Bei mir jedenfalls nicht.

§ 34 (LBG NRW)
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
(1) Hält die dienstvorgesetzte Stelle nach Einholung eines amtlichen Gutachtens der unteren Gesundheitsbehörde den Beamten für dienstunfähig, so teilt die dienstvorgesetzte Stelle dem Beamten oder seinem Vertreter unter Angabe der Gründe mit, dass seine Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt sei. Der Beamte oder sein Vertreter kann innerhalb eines Monats gegen die beabsichtigte Maßnahme Einwendungen erheben.

Dem gemäß lief meine Angelefgenheit ab. Zunächst kam ein Schreiben in dem die Absicht zur Versetzung beschrieben war, ebenso ein Rechtsbehelf, dass gegen die Absicht innerhalb 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Pünktlich kam eine Ablehnung des Widerspruchs und die Vesetzungs-Urkunde in den Ruhestand und nahtlos die Versorgung durch die Beamtenkasse. Gegen die Urkunde gibt es keinen Widerspruch mehr, dann kann man noch am Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Tja....wenn das stimmt, hat deine Behörde keine Ahnung und hat gesetzeswidrig gehandelt. Einwendungen erheben hat mit einem Widerspruchsverfahren nichts zu tun. Der ohne Rechtsgrund ergangene Widerspruchbescheid stellt dann einen Verwaltungsakt dar. Wieder ein Fall für den Fachanwalt.
Buzzi
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Buzzi »

Torquemada hat geschrieben:
Buzzi hat geschrieben: Das Geschreibsel zur Versorgungshöhe hat auch keine Grundlage. Ich habe den irreführenden Beitrag von Buzzi den Mods gemeldet.
Wenn ich mit 30 Dienstjahren A9 mittlerweile 1600 nach Steuern bekomme, sollte A9z und eine Dienstalterstufe höher wohl darüber liegen. Als Grundlage ist eine Berechnung aus der Realität verlinkt. Das reicht doch wohl für eine Überschlags-Berechnung, Du Petze.
Buzzi
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Buzzi »

Torquemada hat geschrieben: Tja....wenn das stimmt, hat deine Behörde keine Ahnung und hat gesetzeswidrig gehandelt. Einwendungen erheben hat mit einem Widerspruchsverfahren nichts zu tun. Der ohne Rechtsgrund ergangene Widerspruchbescheid stellt dann einen Verwaltungsakt dar. Wieder ein Fall für den Fachanwalt.
Die Rechtswidrigkeit der Versetzung hat auch meine Anwältin moniert. Die Versetzung in den Ruhestand kam aus heiterem Himmel, ohne Vorgespräch und im Widerspruch zur Amtsärztin. Das hat aber den Richter nicht besonders interressiert und konnte nicht überzeugt werden den Verwaltungsakt auszusetzen. Im Fokus blieb halt die lange Dienstausfallszeit (3 Jahre). Immerhin konnte noch einmal eine Abschlags-Zahlung ausgehandelt werden, die für die Zeit bis zur Verhandlung kompensiert. So könnte quasi Verlustfrei eine Reaktivierung erfolgen. Aber dafür wurde bereits zuviel Porzellan zerbrochen.
Marie62
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Marie62 »

Hallo Buzzi,
das klingt ja heftig! Darf ich mal nachfragen, welchen dienstlichen Hintergrund das Ganze bei Dir hatte? Ich meine, warst Du auch längere Zeit oder öfters krank?

LG Marie
Buzzi
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Buzzi »

Die Hintergründe zu beschreiben geht nicht kurz und ohne Sorge. Jedenfalls habe ich ein jahrelanges Ruhestand-Verfahren hinter mir, dass häufiger zum Tod führt als zu einer Lösung. Zumindest verbleibt mir eine Herzerkrankung, Hormonstörung und abwärtsgerichtete depressive Erkrankung, sowie ein synestetisches Leiden: Wenn ich an meinen ehemaligen Soldgeber denke, bekomme ich einen üblen Geschmack im Mund, der meine Gesichtszüge verzieht und den Hunger vertreibt.
Marie62
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Marie62 »

Ohje, das tut mir ehrlich leid. Ich muss jetzt abwarten, bis ich beim Pol.Arzt war. Das ist auch so ein Ding: Ich wurde jetzt am Rücken operiert - und der Pol.Arzt ist astreiner Psycho-Arzt. Bin mal gespannt, wie der den Abschlussbericht meiner Fachklinik bewerten will. Das ist eigentlich die einzige Hoffnung, auf die ich mich stütze; denn in dem Bericht steht klar drinnen, daß nach "erfolgreicher OP keinerlei Einschränkungen, die meine bisherige Arbeit betreffen, vorhanden sind." Das hab ich auch in dem kurzen Vorgepräch so mitgeteilt. Aber mein DH fing wieder damit an, daß es aber in den letzten 10 Jahren insgesamt zu viele Fehltage seien (darunter 4 x eine Dauer von ca. 3 Monaten). Dies wurde aber- wwie bereits erwähnt - im letzten Jahr ausgiebig geprüft und ich konnnte unter Reduzierung auf 6 Stunden weitermachen. Ich versteh das alles irgendwie nicht ...hilft aber nichts.:-(.
Torquemada
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Marie62 hat geschrieben: Dies wurde aber- wwie bereits erwähnt - im letzten Jahr ausgiebig geprüft und ich konnnte unter Reduzierung auf 6 Stunden weitermachen. Ich versteh das alles irgendwie nicht ...hilft aber nichts.:-(.

Sorry. Aber es nützt nichts, dass du hier sehr oft betonst, dass du das alles nicht verstehst.
Wenn du bis zum regulären Ruhestand weiterarbeiten möchtest, solltest du JETZT fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und auch einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Marie62
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Marie62 »

Sorry, Du hast ja recht. Ich habe bereits am Dienstag ein erstes Gespräch mit meinem RA. Aber wieso Antrag auf Schwerbehinderung??? Ich hab doch keine Behinderung ....
LG
Torquemada
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Buzzi hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:
Buzzi hat geschrieben: Das Geschreibsel zur Versorgungshöhe hat auch keine Grundlage. Ich habe den irreführenden Beitrag von Buzzi den Mods gemeldet.
Wenn ich mit 30 Dienstjahren A9 mittlerweile 1600 nach Steuern bekomme, sollte A9z und eine Dienstalterstufe höher wohl darüber liegen. Als Grundlage ist eine Berechnung aus der Realität verlinkt. Das reicht doch wohl für eine Überschlags-Berechnung, Du Petze.
Die steuerliche Situation ist völlig unklar. Wenn, sollte man nur Brutto-Pensionen vergleichen.
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Mikesch
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Mikesch »

Torquemada hat geschrieben:Hier im Forum dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden.
Genau!
Buzzi hat geschrieben:Du brauchst noch keinen Anwalt. Zu diesem Zeitpunkt würde auch keine Rechtschutzversicherung eine Zusage geben.
...und Weiteres...
Dies sind unbelegte/unfundierte wenig zielführende Tatsachenbehauptungen, bitte kennzeichne Deine Beiträge klar als Meinung!

LG vom Mikesch und Dir Marie viel Erfolg und gutes Gelingen

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Kodiak
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Kodiak »

Guten Morgen,
nur kurz: Wie lange bist du schon insgesamt bei der Polizei, wie lange hast du vorher evtl. was anderes gearbeitet, seit wann bist du A9+Z ?
Kodiak
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Kodiak »

Nochmal guten Morgen noch was:

Wie ich rauslese bist du alleine mit Kind!? Voll krankenversichert Kind mit dabei dann oder Kind alleine? bzw gibt es in Bayern auch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung (groß,Klein) und du bist wie in BaWü in der Heilfürsorge?
Bist du in einer Gewerkschaft?
Marie62
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Re: Zwangspensionierung/Frühpensionierung

Beitrag von Marie62 »

Hallo,
es werden jetzt 28 Jahre, daß ich bei der Polizei bin; vorher war ich incl. Ausbildung in der Freien Wirtschaft insgesamt 8 Jahre tätig.
Seit 6 Jahren bin ich A9 + Z. Ich bin nicht alleine ssondern verheiratet. Mein Kind ist bei mir versichert (privat) mit eineem 80/20 Satz. Die Anwartschaftsversicherung habe ich nicht. Ich bin in einer Gewerkschaft, die mich allerdings bis jetzt so ziemlich vollends alleine gelassen hat. SIe haben mir lediglich angeboten i.S. Rechtsbeistand kostenmässig unterstützend tätig zu sein, wenn ich das möchte. Im Moment warte ich immer noch auf den Termin; obwohl ich nun schon wieder 5 Wochen arbeite ...Es zermürbt einen einfach ....:-(
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