Vernehmung: Chef vernimmt Zeugen gegen Untergebenen selbst

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

Antworten
Exilmünsteraner
Beiträge: 1
Registriert: 4. Apr 2015, 20:26
Behörde:

Vernehmung: Chef vernimmt Zeugen gegen Untergebenen selbst

Beitrag von Exilmünsteraner »

Servus,

jemand eine Idee, welche Rechtsvorschriften verletzt worden sein könnten, wenn der Kommissariatsleiter Zeugen in einem Strafverfahren eigenständig vernommen hat, obwohl das Strafverfahren gegen seinen eigenen, direkt untergebenen Beamten geführt wurde?

Noch besser: einen der drei Zeugen kannte dieser persönlich, wenn auch aus alten dienstlichen Zusammenkünften.

Klingt nicht wie ein rechtsstaatliches Vorgehen, nicht wahr?

Frohe Ostern einstweilen


PS: Es handelte sich um eine angebliche Verkehrsnötigung im Amt; zwei Freisprüche gab es bisher, nun folgt die Revision vor dem OLG. Die StA habe ich in 22 Berufsjahren noch nie derart verfolgungseifrig erlebt und das bei einem unbescholtenen Beamten. Im Grunde müsste diese Posse verfilmt werden.
Buzzi
Beiträge: 72
Registriert: 8. Apr 2015, 18:48
Behörde:

Re: Vernehmung: Chef vernimmt Zeugen gegen Untergebenen selb

Beitrag von Buzzi »

Vortäuschen einer Straftat. Wenn die StA das Ermittlungsverfahren nicht einstellt, kann der Beamte annehmen, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt. Ein Dienstverstoß kann es ja nicht sein. Nach EU-Recht hat der Beklagte ein Recht darauf informiert zu werden, was ihm genau angelastet wird und von wem.

Artikel 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
[...]
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen
[...]

Vor beschriebenen Hintergrund wäre eine Strafanzeige gegen Unbekannt möglich.
In ähnlicher Weise habe ich schon einmal vor der StA argumentiert. Dabei wurde (einer polizeilichen Information nach) ein (mir nicht vorgelegter) Strafantrag gegen mich eingestellt und der Anzeigererstatter bekam selbst Probleme. Allerdings bin ich nun (offiziell aus gesundh. Gründen, (nicht unbegründet)) zwangspensioniert.
Buzzi
Beiträge: 72
Registriert: 8. Apr 2015, 18:48
Behörde:

Re: Vernehmung: Chef vernimmt Zeugen gegen Untergebenen selb

Beitrag von Buzzi »

Wie man es nimmt. Wenn der Antreiber der Strafanzeige die eigene Direktion ist, kann man davon ausgehen, dass der Vorwurf extrem übertrieben und persönlich gefärbt ist. Z.B. Beschreibungen früherer Delikte, die nicht verfolgt wurden, Psycho-Profil usw. Erfahrungsgemäß gibt die StA aber nicht Preis was ihr vorliegt, sondern ermittelt den Strafbestand der vertretbar ist. Dennoch könnte eine Verurteilung, an der jemand offensichtlich sehr interressiert ist, u.U. zu einer Entlassung führen, was möglicherweise das Haupt-Motiv der Aktion ist.
Benutzeravatar
tiefenseer
Beiträge: 484
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
Behörde:

Re: Vernehmung: Chef vernimmt Zeugen gegen Untergebenen selb

Beitrag von tiefenseer »

Exilmünsteraner hat geschrieben:Servus,
... der Kommissariatsleiter Zeugen in einem Strafverfahren eigenständig vernommen hat, obwohl das Strafverfahren gegen seinen eigenen, direkt untergebenen Beamten geführt wurde?....
Eine merkwürdige Konstelation!?!
Ich geh mal davon aus, dass die Ermittlungen in diesem Strafverfahren von keinem Beamten innerhalb des Kommissariats geführt wurden/werden.
Welche Ermächtigungsbefungis erlaubt es diesen K-Leiter in fremde Ermittlungen aktiv ein zu greifen?
Da stellt sich doch schon mal die grundsätzliche Frage des Datenschutzmißbrauches! - insbesondere wenn (ich es richtig verstanden habe) in dieser Ermittlungssache bereits durch das Gericht Urteile vorliegen. Hat dieser K-Leiter die eindeutige Weisung durch die StA oder seines Dienstvorgesetzten erhalten Ermittlungen auf zu nehmen? - riecht mir nach Verfolgung Unschuldiger...
Exilmünsteraner hat geschrieben:PS: Es handelte sich um eine angebliche Verkehrsnötigung im Amt; zwei Freisprüche gab es bisher, nun folgt die Revision vor dem OLG. Die StA habe ich in 22 Berufsjahren noch nie derart verfolgungseifrig erlebt und das bei einem unbescholtenen Beamten. Im Grunde müsste diese Posse verfilmt werden.
Um hier eine klare Aussage treffen zu können...zu dünne Infos und insgesamt eine doch merkwürdige Darstellung der Abläufe ...insbesondere als Fragestellung hier im Forum.wo m.E. nun wirklich nicht der richtige Ort dafür ist...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Antworten