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B. auf Widerruf, Rückenprobleme, Diagnosen --> DU?

Verfasst: 31. Jan 2015, 15:36
von Sudoka
Hallo zusammen,

bin in BW gerade beim Studium zum Polizeikommissar.
Seit einigen Wochen bzw. Monaten (es wurde langsam immer schlimmer) habe ich das Problem, sehr schlecht zu schlafen bzw. gar nicht, sodass ich morgens total unausgeschlafen bin und nicht konzentrationsfähig. Eine Bissschiene habe ich bereits, diese ist nicht Lösung des Ganzen.
Nun habe ich mithilfe eines Bekannten festgestellt, dass es wohl an meiner verspannten Brustwirbelsäule liegt bzw. an der dortigen Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose seitlich) und einem Rundrücken. Auch leichte Nackenschmerzen bis Kopfschmerzen und ständiges Rückenknacken rühren daher.

Meine Frage:
Inwieweit ist es möglich per priv. Arzt, die medizinischen Schritte einzuleiten ( :arrow: Schuheinlagen, Gymnastik, Massage etc.), ohne dabei die Dienstfähigkeit zu gefährden?
Das Krankenkassenkärtchen der Heilfürsorge bringt doch auch direkt jegliche Diagnose etc. direkt zur Polizei...oder herrscht hier wirklich Schweigepflicht?!
Wird soetwas dann bezahlt oder ist es grundsätzlich besser, alles Medizinische als Selbstzahler zu veranlassen?
Kann man sich Diagnosen entziehen, in dem man nur manuelle Therapien bzw. Massagen einnimmt gegen Verspannungen?

Ich möchte hierbei natürlich möglichst wenig Risiko eingehen, um meine Ausbildung nicht zu gefährden und evtl. nachher ohne etwas dazustehen.
Freue mich über jeden Beitrag!
LG Sudoka

Re: B. auf Widerruf, Rückenprobleme, Diagnosen --> DU?

Verfasst: 1. Feb 2015, 17:07
von Dipl_Finanzwirt
Hallo,

Beihilfakten sind getrennt zu führne.

das Problem, das du hast dürfte jedoch ein anderes sein. Wenn die Beamter auf Widerruf bist steht auf jeden Fall nochmal eine amtsärztliche Untersuchung an. Dabei wirst du nach solchen Sachen gefragt - und dort zu Lügen kann ziemlich unangenehme Folgen haben.

Die Frage ist, ob bei der richtigen Behandlung du nicht so wirst, dass kein Risiko einer frühzeitigen Pensionierung und keine Gefahr für die Polizeidienstfähigkeit besteht.

bYe

Re: B. auf Widerruf, Rückenprobleme, Diagnosen --> DU?

Verfasst: 14. Feb 2015, 08:32
von Andreas Hesse
Du solltest Dich, ungeachtet von allem Anderen, um deine Gesundheit kümmern. Die ist ein "hohes Gut" das man nicht unterschätzen sollte. Wenn Du eine Behandlung beginnst und diese anschlägt dann ist Dir doch geholfen. Denn jeder kann erkranken, gleich in welchem status er sich befindet. Das hat nicht sofort eine DU zur Folge. Ein Problem wird es wenn Du, wie schon genannt, bei der amtsärztlichen Untersuchung unwahre Angaben machst und/oder das verschleppst. Denn auch als BaP stehst Du vor dem gleichen Problem. Je früher Du dich darum kümmesrt desto besser ist es.