Polizei, Beamtenanwärter-keine Übernahme

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rubikon
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Polizei, Beamtenanwärter-keine Übernahme

Beitrag von rubikon »

Folgendes Problem stellt sich: als Beamtenanwärter im gehobenen Polizeidienst in Bayern ( fast 5 Jahre) soll aufgrund sehr mäßiger Beureteilungen der Leistung die Übernahme in den Beamtenstatus nicht gewährt werden.
1. Kann dagegen Widerspruch eingelegt werden?
2. Hat der aufschiebende Wirkung für eine mögliche Entlassung?
3. Welche beruflichen Möglichkeiten ergeben sich als Verwaltungswirt ?
4. Müssen die Kosten der Ausbildung erstattet werden?
5. Gibt es die Möglichkeit, vor der Ausstellung das Bundesland zu wechseln?
6. Wie wird die Zeit von Pensions- in Rentenansprüche umgewandelt?
7. Besteht im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Unterstützug durch die Arge?

Falls Sie eine ähnlilche Erfahrung gemacht haben oder Rat wissen, bin ich für einen Austausch dankbar.
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afo1
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Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
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Re: Polizei, Beamtenanwärter-keine Übernahme

Beitrag von afo1 »

Wenn Sie sich Frage 1 und 2 als Beamter im gehobenen Dienst nicht selbst beantworten können, hat das wohl seine Berechtigung mit den Beurteilungen. Zu 7. Nein, denn es wurden keine Beiträge gezahlt. Da bleibt in aller Regel nur Harz IV. Die Zeiten für die Rente werden vom Dienstherrn nachversichert.
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Blue Ice Ultra
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Re: Polizei, Beamtenanwärter-keine Übernahme

Beitrag von Blue Ice Ultra »

zu 1. Jein. Nach § 19 Abs. 2 der Bay. Laufbahnverordnung kannst Du nach bestehen der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Erfolgsaussichten gehen daher IMHO gegen Null.

zu 2. Nein. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 eben jener Laufbahnverordnung endet das Beamtenverhältnis Kraft Gesetzes mit Bestehen der Laufbahnprüfung.

zu 3. Keine. Es handelt sich um unterschiedliche Fachrichtungen. Dein jetziger Vorbereitungsdienst ist für die Tätigkeit in der allgemeinen Verwaltung nutzlos. IMHO ergeben sich aber Möglichkeiten bei anderen Sicherheitsbehörden (z.B. BND o.ä.)

zu 4. Nein.

zu 5. Jein. Es sei denn Du findest ein Bundesland das Dich nimmt. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.

zu 6. Ja, es erfolgt eine Nachversicherung.

zu 7. Nur ALG-II.

Tipp: Es gibt neben den Polizeien der anderen Bundesländer auch weitere Sicherheitsbehörden die evtl. Bedarfe haben. Also auch da bewerben. Kommt evtl. eine Übernahme im mittleren Dienst in Betracht?
Gerda
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Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
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Re: Polizei, Beamtenanwärter-keine Übernahme

Beitrag von Gerda »

Blue Ice Ultra hat bereits sehr ausführlich und richtig geantwortet.

Anspruch seitens der Arge besteht, insofern, das ggf angesparte eigene Vermögen nicht eine bestimmte Grenze überschreitet. Antrag stellen und erfragen und Antrag so schnell wie möglich stellen!

Als Verwaltungswirt gibts eigentlich einiges an Möglichkeiten. Verwaltungen bei Kommunen, Ländern, dann in der Justiz, beim Zoll etc..
vielleicht mal googlen nach Stellenbörsen für den öD oder auf den HP`s nachschaun....

Gruss G.
rubikon
Beiträge: 2
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Re: Polizei, Beamtenanwärter-keine Übernahme

Beitrag von rubikon »

Danke für Deine/Ihre Antworten. Sie waren sehr hilfreich, um mich erst mal grundlegend zu orientieren. Richtig stellen möchte ich, dass nicht ich die betroffene bin. Daher mag die Richtigkeit der abgegebenen Beurteilung nicht an meinen Fragen gemessen werden...
Freundliche Grüße, Rubikon
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