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Geh. Dienst BZW Münster

Verfasst: 30. Mai 2017, 14:36
von alexander2346
Hallo zusammen,

Ich habe ein paar Fragen zur Ausbildung im gehobenen Dienst und allg. Fragen zum Auabildungsverlauf in Münster.

Wie verhält es sich mit Lebenspartnern in Münster? Stimmt es das Partner NICHT bei einem übernachten dürfen? Ich bin 26 und würde meine Partnerin gerne öfters sehen. Falls das nicht gestattet ist, darf man sich auch eine Wohnung nehmen in Münster? Oder muss man im BWZ wohnen?

Ist es vom Lernaufwand möglich am WE nach hause zu fahren?


Wie verhält es sich nach der Ausbildung (oder auch während der Ausbildung) mit einem Versetzungswunsch? Wenn man zB. mit dem Partner in ein anderes Bundesland ziehen will?

Wann bekommt man die erste Vergütung? Bei der BW geh. Dienst erhält man bereits 1 Monat zuvor etwas Geld um alles vorzubereiten.

Letzte Frage:
Wie empfanden bereits gehoben Dienst ausgebildete die Ausbildung? Sehr schwer/lernintensiv?

Vielen, vielen Dank für die Antworten im Vorraus

Re: Geh. Dienst BZW Münster

Verfasst: 3. Jun 2017, 08:54
von Marci
Hey Alexander ;) ,

da ich im mittleren Dienst bin kann ich dir nicht sagen wie es im gehobenen Dienst aussieht.
Im mittleren Dienst war / ist die Ausbildung sehr lernintensiv ( man nannte es bei uns das Ministudium) , vorallem im letzten Monat vor der Zwischenprüfung war mit nach Hause fahren nicht viel (davor schon sofern man während der Woche genug lernt) , da man dort einfach nicht die Motivation zum lernen hatte. Hab meistens nach dem Unterricht 2-3 h gelernt.
Die Vergütung erfolgt am Tag der Vereidigung oder einen Tag davor ;) .
Kleiner aber wichtiger Tipp : Sofern es im Geh. Dienst auch eine Aufsichtsarbeit (Generalprobe auf Zwischenprüfung) gibt dann bereite dich auf diese vor als wäre es die Zwischenprüfung.
Die Tendenz ist : Wer die Aufsichtsarbeit schafft, der schafft auch die ZP ;).