Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung

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B...

Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung

Beitrag von B... »

Ahoi, bin ja recht selten hier aber heut möcht ich eine Frage loswerden.

Wann darf die Zollverwaltung eine Stellenausschreibung aus welchen Gründen abbrechen und wo ist das geregelt?

Grundsätzlich sollte ja die ARZV dafür herhalten, aber zum Thema Abbruch einer Ausschreibung steht da nix. Das Verfahren zur Besetzung von Dienstposten kann mittels Ausschreibung erfolgen 4.1 ARZV oder nach 4.2 ohne Ausschreibung.

Bei einer Stellenausschreibung im Dez. 13 und der Bewerbung auf drei ausgeschriebene Dienstposten A9/A9m gab es zwei Absagen. Die dritte Bewerbung war noch offen. Nun gab zu dieser es ein Antwortschreiben mit dem Inhalt: Die Ausschreibung dieses Dienstpostens wurde aus organisatorischen Gründen abgebrochen.

Es geht um die Ausschreibungen, in welcher die meisten BFDn (außer BFD Nord wie ich hörte) bereits einen A8er "Anwärter in Lauerstellung" hatten. Also Ausschreibung um der Form genüge zu tun. Der bisherige Inhaber (Amt A8 mit guter Beurteilung ab 12 Rp.) des Dp bewertet A6/A8 erklärt sich bereit seinen bisherigen Dienstposten in kw umgewandelt zu bekommen. Anschließend wird der so freigewordene DP als Bef.dp. A9/A9m ausgeschrieben. Der bisherige Inhaber bewirbt sich darauf und hat beste Chancen ihn zu bekommen. Danach macht er das gleiche wie zuvor hat aber einen A9er. (Hoffe, bin mit den Bezeichnungen Planstelle und Dienstposten nicht durcheinander gekommen, kann ich mir nie merken.)

Hintergrundfakten: Ausschreibung als Beförderungsdienstposten. Es gab mehrere Bewerber darauf. Der Dienstposten kann auch nicht wegfallen, weil wird gebraucht.
Anruf der Personalstelle der ausschreibenden Behörde beim Bewerber so im März, ob er seine Bewerbung nicht zurückziehen möchte. Schließlich werde die Stelle des Bewerbers (anderes HZA) ja demnächst auch so wie oben erläutert ausgeschrieben und er könne ja ohne Wechsel selbst einen A9er bekommen.
Fragezeichen beim Bewerber, Gegenfrage wie er denn so im Rennen liege. Antwort des Personalers, ganz gut bisher. Antwort des Bewerbers, dem das nicht ganz geheuer ist und zu plötzlich kommt, um Zeit zu gewinnen: Nein er zieht seine Bewerbung nicht zurück. "Sichtliche" Enttäuschung beim Personaler am Telefon.
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Ossikind
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Re: Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung

Beitrag von Ossikind »

Bombadil hat geschrieben:
Wann darf die Zollverwaltung eine Stellenausschreibung aus welchen Gründen abbrechen und wo ist das geregelt?

.
Sehr gute Frage. Interessiert mich auch. Ist gerade auch bei uns geschehen.
Vorsteher bricht einfach die Stellenausschreibung ab.
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arti67
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Re: Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung

Beitrag von arti67 »

Ich kenne mich beim Zoll nicht so aus. Die Situation, dass Stellenausschreibungen plötzlich zurückgezogen werden, ist mir aber vertraut.
Ich würde grundsätzlich mal auf den § 8 Bundesbeamtengesetz abstellen, der die Pflicht zur Stellenausschreibung regelt. Abweichungen bedürfen einer Rechtsverordnung. Ich denke mal, Stellenausschreibungen zurückziehen geht nur aus einem sachlichen Grund, wenn z. B. plötzlich ein Politikwechsel stattfindet und es zu einem Stellenabbau kommt, eine Behörde umorganisiert wurd etc. So mir nichts, Dir nichts die Stellenausschreibung zurückziehen und das Auswahlverfahren damit beenden geht m. E. nicht. Ich würde da den Weg der Konkurrentenklage empfehlen, wenn die vakante Stelle plötzlich besetzt wird. Hierbei aber die Fristen beachten (2 Wochen) und nach Möglichkeit über den Anwalt die vorläufige Stellenbesetzung veruschen zu verhindern.
Isabelle B!
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Re: Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung

Beitrag von Isabelle B! »

Ich selbst habe das auch einige Male erlebt, dass Stellenausschreibungen plötzlich "aus organisatorischen Gründen" abgebrochen wurden. Ich denke, dass ist immer ein gutes Mittel, wenn bei den Stellenausschreibungen Bewerbungen vorne liegen, die vorher seitens der Personalstelle nicht `ausgeguckt´ wurden. Viele Stellenausschreibungen, gerade wenn sie beispielsweise beim SG A sind, werden nur proforma ausgeschrieben. Die Leute, die man dahin haben möchte, bekommen schon den richtigen Wink sich darauf zu bewerben. Pech nur, wenn es dann qualifiziertere Bewerber gibt - dann bricht man so eine Stellenausschreibung eben ab. Fadenscheinige Begründungen muss man nicht liefern, werden aber bei Bedarf schnell gefunden.
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Bundesfreiwild
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Re: Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung

Beitrag von Bundesfreiwild »

So sieht es aus.
Ich bewarb mich auf DREI ausgeschriebene Stellen (als Vivento-Verurteilte). Meine Qualis waren außerordentlich hoch und in allen drei Jobs hatte ich schon Fachwissen aus früheren Zeiten. Da man natürlich Vivento-Bewerber überhaupt nicht nehmen wollte (allein schon wegen der Personalbudgetfragen), hat man die Ausschreibungen fluggs zurückgezogen.
Sie waren aller Wahrscheinlichkeit -wie schon vorher hier gesagt- Pflichtausschreibungen, für die die internen "Beförderung"anwärter schon ausgeguggt waren.
Hätte man nun eine Bestenauslese unter den Bewerbern betrieben, wobei bei mir sogar noch der SchwB-Bonus dazu gegekommen wäre (Sie hätten mir genauestens schreiben müssen, aus welchen fachlich-persönlichen Gründen ich für den Job nicht geeigenet gewesen wäre), hat man die Ausschreibungen lieber zurückgezogen.
Denn... JEDE Erklärung wäre widerlegbar gewesen. Und die einzige WAHRE Erklärung wäre gewesen: Wir nehmen niemanden von Vivento - egal wie qualifiziert.
Sie hätten ein echtes Problem bekommen, wenn ich eine Konkurretenklage gestartet hätte. Da haben sie durch die Zurückziehung vermieden.

Der Personal/Betriebsrat spielt da immer mit - also ver.di. Nach dem Prinzip: Gibst du mir, geb ich dir. Und wenn es interne Bewerber gibt, die die Qualifikationen erfüllen, kann man - in Einvernehmen mit dem Personalrat/Betriebsrat- von einer Ausschreibung auch absehen (wenn erkennbar ist, dass es für den Job egal woher keine qualifizierteren Bewerber geben kann).
Ist natürlich alles Interpretations- und Auslegungssache. Der Spielraum ist groß. Und Papier geduldig.
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