Sonderurlaub

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Zollmücke
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Sonderurlaub

Beitrag von Zollmücke »

Hallo,
kennt sich hier jemand mit Sonderurlaub aus? Bin im mittl. Dienst und mache z. Zt. berufsbegleitend eine Ausbildung zum Rettungssanitäter für eine Hilfsorganisation. Dafür muß ich zwei Praktika à 160 Stunden, also jeweils rund vier Wochen, machen. Außerdem sind da noch zwei einzelne Wochen Theorie und Prüfungen zu absolvieren.
Mache keinen Schichtdienst, habe Gleitzeit und versuche schon auf diese Art, Überstunden aufzubauen.
Ach so, wer sich damit auskennt: Wenn wir Rettungssanitäter sind, sollen wir in eine medizinische Task Force in unserer Stadt eingegliedert werden.
Für ernstgemeinte Antworten danke ich schon mal im Voraus.
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Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Re: Sonderurlaub

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine ernstgemeinte Antwort ist:
Frage bei deiner Personalstelle nach oder lese eure Sonderurlaubsregelung für die Zollbehörde/Bund nach.


Sonderurlaub
Beamte

Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, die dem Beamten aus besonderen, in seiner Person liegenden Gründen gewährt wird. Für Beamten ist der Sonderurlaub in der Sonderurlaubsverordnung des Bundes (SUrlV) bzw. den Parallelvorschriften der Länder geregelt. Sie enthalten detaillierte Aufzählungen, der die Gewährung von Sonderurlaub rechtfertigenden Umstände.

Zu nennen sind insbesondere:

die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten (§ 1 SUrlV)
die Ableistung eines freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres (§ 2 SUrlV)
die Fortbildung zur Schwesternhelferin (§ 4 SUrlV)
Zwecke der militärischen oder zivilen Verteidigung (§ 5 SUrlV)
für fachliche, staatspolitische, kirchliche, sportliche Zwecke (§ 7 SUrlV)
für Tätigkeit bei überstaatlichen/zwischenstaatlichen Einrichtungen (§ 8 SUrlV)
für eine fremdsprachliche Ausbildung oder Fortbildung (§ 10 SUrlV)
Familienheimfahrten von Trennungsgeldberechtigten (§ 11 SUrlV)
Wichtige persönliche Anlässe, wie z. B. Tod eines naher Angehöriger, Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin, dienstlicher Umzug, Dienstjubiläum, Pflegeurlaub bzw. schwere Erkrankung von Angehörigen (§ 12 SUrlV)
in anderen Ausnahmefällen (§ 13 SUrlV)

Für die gewerkschaftliche Arbeit besonders bedeutsam ist der Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke (§ 6 SUrlV). Das betrifft insbesondere die Wahrnehmung von Gremiensitzungen etc..
In einigen Fällen muss der Sonderurlaub gewährt werde, in den anderen Fällen liegt es im Ermessen des Dienstherrn. Bis auf die Fälle der §§ 2, 9, 12 Abs. 2 S. 3, 13 SUrlV wird der Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.
Zollmücke
Beiträge: 2
Registriert: 5. Feb 2014, 10:47
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Re: Sonderurlaub

Beitrag von Zollmücke »

Hallo Bundesfreiwild,
danke für die Nachricht!!
Da der Rettungsdienst nicht namentlich genannt ist(Schwesternhelferin war was anderes, heißt jetzt auch Helfer in der Pflege) war meine Idee, ob das zum § 5 SUrlV paßt. Kommentare dazu waren entweder nicht auffindbar, oder ich habe falsch gesucht...
Als Beamte kennt man das ja mit den Vorschriften, zu jeder gibt es eine Durchführungsvorschrift und dann noch Dienstanweisungen usw. usw.
Wer noch mehr weiß, bitte her mit den Tipps. Danke
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