Zoll soll 8 € von Krankenkasse eintreiben??

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Roland64
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Zoll soll 8 € von Krankenkasse eintreiben??

Beitrag von Roland64 »

Hallo Zollaner,

meine Gattin ist als Erzieherin mit einer Teilzeitstelle im öD beschäftigt und bei der DAK krankenversichert. Obwohl sie nur eine handvoll Stunden in der Woche arbeitet, soll sie zu ihrem DAK-Beitrag auch die 8 € Zusatzbeitrag überweisen.
Wir zahlen aus "stillem Protest" diesen Betrag nur sehr unregelmässig und sind wieder mal 7 Monate im Rückstand. Nun bekam sie einen Anruf von der DAK mit dem Hinweis, dass die noch offenen Beträge demnächst per Pfändung eingezogen werden sollen. Nach ein bisschen Googelei habe ich gelesen, dass die DAK in dieser Sache die Hauptzollämter dazu beauftragt hätte.
Was käme bei einem weiteren Zahlungsverzug auf uns zu bzw. wie teuer ist denn so eine Pfändungsgeschichte?
Haben wir noch ein bisschen Zeit oder sollen wir möglichst umgehend bezahlen, was meint ihr?
viele Grüße,
Roland
ZHS
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Beitrag von ZHS »

Hi Roland,
ich persönlich würde den Beitrag schnellstmöglich bezahlen und die Krankenkasse wechseln.
Leider hat man den Vollstreckungsstellen der HZA' s diesen Mist aufs Auge gedrückt, obwohl an allen Ecken und Enden das Personal fehlt.
Die ureigenste Aufgabe, das Eintreiben der fälligen Eingangsabgaben, wird den Zollämtern im Bezirk zugeschustert.
Wir machen den Molli für andere Verwaltungen.

der ZHS
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Wir können endlos darüber lamentieren, wie wir in den letzten Jahren immer mehr abgezockt werden.

Fakt ist aber, dass die Forderung zumindest rechtlich berechtigt ist und die Kassen jetzt durchgreifen.

Aus den 8 Euronen werden schnell erkleckliche Beträge. Hinzu kommen die Vollstreckungskosten, Verzugszinsen etc.

Was manchen noch schlimmer treffen kann, ist der evtl. entsprechende Schufa-Eintrag. Das Ranking sinkt, Kreditzinsen werden teurer...

Ich würde das ganz schnell bezahlen, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Dagegen an kommst Du nicht an, es wird nur noch teurer.

cu,
Mikesch
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Thust
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Beitrag von Thust »

Eine seltsame Art von "Protest".
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Thust hat geschrieben:Eine seltsame Art von "Protest".

Dem sich aber ca. 220 000 DAK-Versicherte angeschlossen haben......
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Roland64 hat geschrieben:Dem sich aber ca. 220 000 DAK-Versicherte angeschlossen haben......
Seit wann ist denn der Umstand, dass etwas von vielen Leuten getan wird ein Hinweis darauf, dass es vernünftig, clever oder zielgerichtet sei?

Wieviele Leute kaufen täglich die BLÖD? Genau!

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Es gibt doch eh noch genügend Gesetzliche Krankenkassen, die nichts zusätzlich erheben. Ein Wechsel dorthin ist einfacher, als sich mit der drohenden Vollstreckung zu beschäftigen.
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
Wieviele Leute kaufen täglich die BLÖD?
6,5 Millionen :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
B...

Beitrag von B... »

Hallo

Aktuell sind die Zusatzbeiträge für das Jahr 2010 bis Nov. 10 in der Vollstreckung. Das heißt die DAK hat die Bundesfinanzverwaltung beauftragt die Vollstreckung durchzuführen. Dazu wird der Schuldner von der Vollstreckungsbehörde mit einer Vollstreckungsankündigung angeschrieben, mit der Aufforderung zu bezahlen (an die Vollstreckungsbehörde). Erfolgt immer noch keine Zahlung, muss mit dem Besuch eines Vollstreckungsbeamten im Haus gerechnet werden. Der wird dann nach Verwertbarem in erster Linie Geld suchen und pfänden. Die Vollstreckung kostet natürlich Gebühren. Pro Besuch sind schon mal 20 Euro fällig. Dazu kommen noch ggf. Auslagen und Vollstreckungskosten.
Hat der Vollstreckungsbeamte keinen Pfändungserfolg im Haus und sind Bankverbindung bzw. Arbeitgeber bekannt, kann er eine Kontopfändung bzw. eine Lohnpfändung veranlassen. Dazu wird die Bank bzw. der Arbeitgeber angeschrieben, was für den Schuldner dann nicht mehr lustig ist.

Ab 2011 hat die DAK die Möglichkeit für ausstehende Zusatzbeiträge zusätzlich 20 Euro Verspätungszuschlag zu erheben. Auch dieser kommt bei Nichtzahlung in die Vollstreckung.

Gruß
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

@Bombadil:


DANKE für die sachlich fundierte Antwort........

viele Grüße,
Roland
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